Unsere Satzung
Die Satzung der Jusos im SPD Gemeindeverband Wadersloh
PRÄAMBEL
Wie in jeder Generation müssen wir junge Menschen in einer Gesellschaft mit Konflikten und Widersprüchen leben. Wir sind nicht bereit, uns dieser Gesellschaft einfach anzupassen und die gegebene Situation hinzunehmen. Vielmehr müssen wir die Möglichkeit haben unsere Zukunft, das heißt die Gesellschaft von morgen, zu gestalten. Unser Ziel ist eine soziale und demokratische Gesellschaft in der Freiheit, Chancengleichheit und Frieden verwirklicht ist und die ihre ökologischen Grundlagen achtet. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir das Recht, an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Satzung besitzt Gültigkeit für die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh.
§ 2 NAME UND SITZ
Wir führen den Namen Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh (Jusos in der Gemeinde Wadersloh). Die Jusos in der Gemeinde Wadersloh sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Das Tätigkeitsgebiet des Vereines ist die Gemeinde Wadersloh. Sein Sitz ist Wadersloh.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
Den Jusos in der Gemeinde Wadersloh gehören alle Mitglieder des Gemeindeverbandes der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an.
Bei den Jusos in der Gemeinde Wadersloh können Menschen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen Ebenen wahrnehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären und keine Unvereinbarkeit gemäß §6 Organisationsstatut der SPD besteht. Über die Aufnahme eines*einer Mitarbeitenden entscheidet der Vorstand.
Die Tätigkeit aller Juso- Mitglieder unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.
Vertreter*Innen der Jusos in der Gemeinde Wadersloh in Gremien der Partei müssen in jedem Fall Mitglied der SPD sein.
Auf Antrag können auch Interessent*Innen aus anderen Orten Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh werden.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh und einer anderen Partei als der SPD oder einer Jugendorganisation einer anderen Partei als der SPD ist ausgeschlossen.
Die Aufnahme als Mitglied in die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann durch den Einspruch von 2/3 der eingetragenen Mitglieder verweigert werden.
Die Mitgliedschaft in der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann auf Antrag durch eine 2/3- Mehrheit der eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder entzogen werden. Das betroffene Mitglied ist dabei nicht stimmberechtigt.
§ 4 ORGANISATION
Der vollständige Name der Arbeitsgemeinschaft lautet Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh. Als verkürzte Formen sind auch die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh, Juso AG Wadersloh, Jusos Wadersloh, oder Jusos in der Gemeinde Wadersloh zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh.
Alle eingetragenen Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh besitzen innerhalb dieser das aktive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht ist die Mitgliedschaft in der SPD erforderlich.
Der Vorstand der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh wird für ein Jahr in der Jahreshauptversammlung aus der Mitte der eingetragenen Mitglieder gewählt.
Das Tätigkeitsgebiet des Gemeindeverbands entspricht dem des SPD-Gemeindeverbands.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) einer geschlechterparitätischen Doppelspitze
b) einem*einer Stellvertreter*In
c) einem*einer Beisitzer*In
Der Rücktritt von einem Vorstandsamt muss der Vorstandschaft mitgeteilt und dieser begründet werden. Die Vorstandschaft hat dann zu entscheiden, ob das Amt kommissarisch übernommen wird oder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgewählt wird.
Eine eigene Kasse wird nicht eingerichtet. Die Jusos in der Gemeinde Wadersloh werden durch den SPD Gemeindeverband finanziert.
Die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann nur auf einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
§ 5 SATZUNGSÄNDERUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn jedem eingetragenen Mitglied spätestens eine Woche vor dem Termin eine Einladung schriftlich per Post oder auf elektronischem Wege vorgelegen hat und mindestens 1/3 der eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden eingetragenen Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh bei einer Mitgliederversammlung geändert werden. Zu dieser Mitgliederversammlung ist unter Hinweis auf den Antrag zur Satzungsänderung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuladen.
§ 6 WAHLEN
Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der Wahlordnung der SPD. Bei allen Wahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig. Wird ein dritter Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollte darauf geachtet werden, dass Männer*Frauen zu jeweils gleichen Teilen vertreten sind.
§7 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile dieser Satzung gegen geltendes Recht verstoßen oder einer höhergestellten Satzung widersprechen, so sind diese ungültig. Die anderen Teile der Satzung behalten jedoch ihre Gültigkeit.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN und INKRAFTTRETEN
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh am 19.12.2019 beschlossen.
Die Satzungen übergeordneter Gremien werden durch diese Satzung nicht berührt
Sie wurde der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh bekannt gegeben.